Achtung, neues Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab.

Spätestens ab 1. Januar 2019 müssen alle Vertreiber, die sog. „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ verwenden, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein.

Wer sind die Vertreiber?

  • jeder Online-Händler, der seine verpackte Ware an den Käufer verschickt

ODER

  • jeder Online-Händler, der verpackte Ware aus dem Ausland nach Deutschland importiert.

Wer ist davon betroffen?

B2C-Händler sind im Regelfall und B2B-Händler sehr häufig betroffen.

Sie können sich jetzt schon anmelden:

Vor-Registrierung in der Datenbank LUCID finden Sie hier: https://lucid.verpackungsregister.org/

To-do-Liste

Onlinehändler müssen sich also

  • bei einem dualen Entsorgungssystem (z.B. grüner Punkt, Landbell) anmelden (falls bislang noch nicht erfolgt)

UND

  • bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister persönlich registrieren

Abmahngefahr, Vertriebsverbot und Bußgelder

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/) wurde auch als Kontrollinstrument eingerichtet, um alle Händler zur Teilnahme an einem dualen Entsorgungssystem zu zwingen. Durch die öffentlich einsehbare zentrale Datenbank können ab dem 1. Januar 2019 nicht registrierte Händler schnell entdeckt und abgemahnt werden.

Bei Nicht-Registrierung besteht automatisch ein Vertriebsverbot für alle Verpackungen und es droht ein Bußgeld bis zu 200.000 Euro pro Fall.

Detail-Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier:

Informationsfilm https://www.verpackungsregister.org/informationsfilm/

Leitfaden und FAQ https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/how-to-guide/

Haben Sie Fragen?

Für weitere Fragen steht Ihnen die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" zur Verfügung:

  • Telefonnummer: 0541 – 34310555

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