Widerrufsrecht
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu!
Für unsere Kunden Information.
Widerrufsbutton kommt ab Juni 2026
Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton
für alle Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen
und Finanzprodukte verpflichtend,
die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden.
Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor,
mit dem die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU 2023/2673)
in deutsches Recht umgesetzt wird.Informations Link:
Im reinen B2B-Bereich (Geschäftskunden) ist der Button nicht notwendig,
da gewerblichen Kunden beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen
ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Hybride Shops: Betreiben Sie einen Shop, der sich sowohl an
B2C als auch an B2B richtet, müssen Sie den Button für die B2C-Kunden
zwingend einbinden. Informations Link:
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